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Mittwoch, 1. Oktober 2008 |
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Der Erwerb von Immobilien durch Nicht-Dominikaner ist – anders als in einigen asiatischen Ländern – unproblematisch möglich.
Jeder Grundbesitz – egal, ob Haus oder Eigentumswohnung kann wahlweise unter dem eigenen Namen oder dem Namen einer Dominikanischen Firma geführt werden. Die Kaufabwicklung ist der bei Immobilienkäufen in Deutschland sehr ähnlich.
Das Geld zum Eigentumserwerb wird vom Käufer per Banküberweisung oder Scheck auf das Notaranderkonto gezahlt. Dieser Betrag wird dann dem Verkäufer vom Notaranderkonto überwiesen, nachdem der Titel einwandfrei ist. Nach Abschluss der Geldtransaktionen wird der Titel auf den Namen des Käufers oder die Firma übertragen, und beim Katasteramt der Dominikanischen Republik eingetragen. Es gibt eine einmalige 3%ige Grunderwerbssteuer. Die Notargebühren betragen meistens 1% des Kaufpreises.
Die Erbfolge ist in der Dominikanischen Republik gesetzlich geregelt. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für den Erwerb von Immobilien nicht erforderlich. Auf Wunsch ist unser Anwalt gerne bei der Beschaffung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis behilflich. Der Bearbeitungsvorgang ist nicht schwierig und leicht erschwinglich.
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